Interessante Daten:
Zitat aus dem text in der Berliner Zeitung:
„Bis in den November (2024) hinein bekam Marcel Luthe weder eine Eingangsbestätigung noch ein Aktenzeichen. Das ließ ihn vermuten, dass die weisungsgebundenen deutschen Staatsanwaltschaften Schwierigkeiten hätten, gegen die Regierung zu ermitteln, was ein Konstruktionsfehler sei.
Zu diesem Vorwurf will sich ein Sprecher der Behörde nicht äußern. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft handelte es sich bei der fehlenden Eingangsbestätigung lediglich um ein Versehen. Die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft sei am 2. August erfolgt und die Eintragung dort am 12. August.“